Gesetzliche Tragepflicht FFP2-Masken
Wir möchten Sie informieren, dass die FFP2-Maskenpflicht weiterhin in folgenden max.center-Shops und Bereichen gilt:
- Apotheke
- Lebensmittelhandel
- Drogerie
- Optiker
- Telekommunikationsanbieter
- Tabakfachgeschäft und Zeitungskiosk
- Verbindungsbauwerke baulich verbundener Betriebsstätten (Mall), in denen sich die soeben genannten Betriebsstätten befinden.
Aufgrund dieser Regelung gilt in der max.center Mall weiterhin die FFP2-Maskenpflicht.
Verstärkte Hygienemaßnahmen
- Verstärkte Frischluftzufuhr: bis zu 100 % Frischluft im gesamten Center
- Breite Shopping-Mall für viel Bewegungsfreiraum
- Laufende Reinigung und Desinfektion sämtlicher Touchpoints wie Armaturen, Geländer- und Rolltreppengriffe, Liftknöpfe und Sitzbänke sowie der Toilettenanlagen
- Desinfektionsspender im gesamten Center